IV R 46/12, Urteil vom 04.02.2016

Absetzung für Substanzverringerung setzt Anschaffungskosten voraus Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG).
Quelle: IV R 46/12, Urteil vom 04.02.2016