VII R 25/14, Urteil vom 06.10.2015

Wechselrichter sind für die Stromerzeugung notwendige Neben- und Hilfsanlagen Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG).
Quelle: VII R 25/14, Urteil vom 06.10.2015