Auch in den Jahren 2017 und 2018 gibt es Steuererleichterungen für die Flüchtlingshilfe

Bund und Länder haben gemeinsam eine Verlängerung der Steuererleichterungen für die Flüchtlingshilfe, über das Jahr 2016 hinaus, bis zum 31. Dezember 2018 beschlossen. Dazu hat das FinMin Hessen Stellung genommen.
Quelle: Auch in den Jahren 2017 und 2018 gibt es Steuererleichterungen für die Flüchtlingshilfe