Auch ohne Rechtsgrund erhaltene Leistungen sind steuerpflichtig

Laut FG Baden-Württemberg müssen Zahlungen einer privaten Rentenversicherung, die versehentlich über die vertraglich vereinbarte Laufzeit hinaus erfolgt sind, in voller Höhe versteuert werden. Mit dem Ertragsanteil seien lediglich die vertragsgemäßen Leistungen zu versteuern. Einer Besteuerung stehe nicht entgegen, dass die Zahlungen ohne Rechtsgrund erfolgt und von den Klägern an die Versicherung zurückzuzahlen seien (Az. 13 K 1813/14).
Quelle: Auch ohne Rechtsgrund erhaltene Leistungen sind steuerpflichtig