Ausübung eines Wahlrechts auch nach Eintritt der Bestandskraft möglich

Laut FG Münster hat der BFH mit Urteil X R 44/13 trotz Aufhebung des Urteils des FG Münster (Az. 7 K 2342/11 E) die Ansicht des Finanzgerichts im Ergebnis weitgehend bestätigt. Danach kann der Antrag auf Gewährung des Freibetrags für einen Veräußerungsgewinn nach § 16 Abs. 4 EStG auch nach Bestandskraft der Veranlagung gestellt werden, wenn in einem steuererhöhenden Änderungsbescheid erstmals ein Sachverhalt erfasst wird, der die Ausübung des Wahlrechts erforderlich macht.
Quelle: Ausübung eines Wahlrechts auch nach Eintritt der Bestandskraft möglich