Behindertenpauschbetrag schließt steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für "Epilepsiehund" als außergewöhnliche Belastung oder haushaltsnahe Dienstleistung aus

Der Behindertenpauschbetrag schließt die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für einen “Epilepsiehund” als außergewöhnliche Belastung oder haushaltsnahe Dienstleistung aus. Der Steuerpflichtige habe ein Wahlrecht: Behindertenpauschbetrag oder steuerliche Berücksichtigung der Einzelaufwendungen, so das FG Baden-Württemberg (Az. 2 K 2338/15).
Quelle: Behindertenpauschbetrag schließt steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für "Epilepsiehund" als außergewöhnliche Belastung oder haushaltsnahe Dienstleistung aus