BFH begrenzt Vorsteuerabzug für Unternehmensgründer

Der BFH entschied, dass der Gesellschafter einer erst noch zu gründenden GmbH im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (Az. V R 8/15).
Quelle: BFH begrenzt Vorsteuerabzug für Unternehmensgründer