Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob der Finanzierungszusammenhang von Gesellschafterdarlehen dadurch gelöst wird, dass der Mitunternehmer seine Beteiligung in eine andere Personengesellschaft einbringt (Az. I R 92/12).
Quelle: BFH: Doppelstöckige Personengesellschaft – Zuordnung von Sonderbetriebsvermögen II eines im Ausland ansässigen Gesellschafters