BFH: Fahrtkosten bei Vermietung und Verpachtung regelmäßig in voller Höhe abziehbar

Vermieter können Fahrtkosten zu ihren Vermietungsobjekten im Regelfall mit einer Pauschale von 0,30 Euro für jeden gefahrenen Kilometer als Werbungskosten geltend machen. Die ungünstigere Entfernungspauschale (0,30 Euro nur für jeden Entfernungskilometer) ist lt. BFH aber dann anzuwenden, wenn das Vermietungsobjekt ausnahmsweise die regelmäßige Tätigkeitsstätte des Vermieters ist (Az. IX R 18/15).
Quelle: BFH: Fahrtkosten bei Vermietung und Verpachtung regelmäßig in voller Höhe abziehbar