BFH: Verfall von Knock-out-Produkten – Erwerbsaufwendungen für verfallene Termingeschäfte

Verfällt eine Option automatisch mit dem Überschreiten einer bestimmten Kursschwelle durch den zugrunde liegenden Basiswert, ist der Tatbestand des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG nicht erfüllt. So der BFH (Az. IX R 20/14).
Quelle: BFH: Verfall von Knock-out-Produkten – Erwerbsaufwendungen für verfallene Termingeschäfte