BFH: Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Insolvenzverwalters

Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, ob für den Abzug der Vorsteuer aus der Insolvenzverwaltervergütung die Umsätze maßgeblich sind, die im Rahmen des Insolvenzverfahrens erbracht werden oder die bis zur Insolvenzeröffnung insgesamt getätigten Ausgangsumsätze (Az. V R 15/15).
Quelle: BFH: Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Insolvenzverwalters