Der BFH hatte zu entscheiden, welche Umstände dem Finanzamt im Fall einer mittelbaren Schenkung bekannt sein müssen, damit die Frist zur Festsetzung der Schenkungsteuer zu laufen beginnt (Az. II R 2/15).
Quelle: BFH zum Beginn der Festsetzungsverjährung bei mittelbarer Schenkung