BFH zur Bestimmung des Kindergeldberechtigten bei nachträglichen Unterhaltszahlungen

Der BFH hatte im Rahmen der Bestimmung des Kindergeldberechtigten zu entscheiden, ob die von Elternteilen vorgenommenen Zahlungen auf rückständigen Unterhalt als Unterhaltsrente i. S. des § 64 Abs. 3 EStG anzusehen ist (Az. III R 57/13).
Quelle: BFH zur Bestimmung des Kindergeldberechtigten bei nachträglichen Unterhaltszahlungen