Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem 25. Mai 2018

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das BMF im Rahmen der Anwendung der DSGVO und der AO ab dem 25. Mai 2018 in allen offenen Fällen einzuhaltende Regelungen getroffen (Az. IV A 3 – S-0030 / 16 / 10004-07).
Quelle: Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem 25. Mai 2018