DBA zwischen Deutschland und Finnland

Das BMF teilt mit, dass Deutschland und Finnland ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet haben, das zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation bedarf.
Quelle: DBA zwischen Deutschland und Finnland