DStV erreicht Übergangsregelung für Blockheizkraftwerke

2015 wurde die Verwaltungsauffassung zur ertragsteuerlichen Beurteilung von Aufwendungen für die Anschaffung eines Blockheizkraftwerks geändert. Die Bemühungen des DStV dagegen waren erfolgreich: Nach Abstimmung auf Bund-Länder-Ebene wird aus Vertrauensschutzgründen das Wahlrecht bezüglich der Qualifikation des BHKW ausgedehnt.
Quelle: DStV erreicht Übergangsregelung für Blockheizkraftwerke