Eingeschränkter Vertrauensschutz für Bauleistende

Das FG Münster entschied, dass in sog. Bauträger-Fällen einer Inanspruchnahme des Bauleistenden keine Vertrauensschutzgesichtspunkte entgegenstehen, wenn im Ergebnis eine finanzielle Belastung des Bauleistenden durch Abtretung des Umsatzsteuernachforderungsanspruchs gegen den Bauträger an das Finanzamt ausgeschlossen werden kann (Az. 15 K 1553/15 U und 15 K 3669/15 U).
Quelle: Eingeschränkter Vertrauensschutz für Bauleistende