Erneute Bestätigung eines pauschalierten Jahreskurbeitrags für Zweitwohnungsinhaber im Markt Oberstdorf

Laut VG Augsburg ist die Erhebung eines pauschalen Kurbeitrags von Zweitwohnungsinhabern im Markt Oberstdorf grundsätzlich zulässig (Az. Au 6 K 15.14519).
Quelle: Erneute Bestätigung eines pauschalierten Jahreskurbeitrags für Zweitwohnungsinhaber im Markt Oberstdorf