Fahrschulunterricht vorerst von der Umsatzsteuer befreit

Umsätze, die im Zusammenhang mit der Erteilung von Fahrschulunterricht stehen, sind von der Umsatzsteuer befreit. Dies entschied das FG Berlin-Brandenburg (Az. 5 V 5144/15).
Quelle: Fahrschulunterricht vorerst von der Umsatzsteuer befreit