Kapitalgesellschaften neuer Prägung als jugoslawische "Organisation der Vereinten Arbeit"

Laut FG Düsseldorf ist der in dem zwischen Deutschland und Bosnien-Herzegowina aktuell geltenden DBA verwendete Begriff “Organisation der Vereinten Arbeit” auch auf sonstige steuerpflichtige juristische Personen anzuwenden. Eine dadurch entstehende doppelte Steuerfreistellung sei hinzunehmen (Az. 3 K 2745/16 E).
Quelle: Kapitalgesellschaften neuer Prägung als jugoslawische "Organisation der Vereinten Arbeit"