Kaufpreisaufteilung auf Grund und Boden sowie Gebäude: Sachwertverfahren vorrangig

Die Kaufpreisaufteilung auf Grund und Boden sowie Gebäude ist vorrangig anhand der im Sachwertverfahren ermittelten Verkehrswerte vorzunehmen. So entschied das FG Düsseldorf (Az. 13 K 1496/13 E).
Quelle: Kaufpreisaufteilung auf Grund und Boden sowie Gebäude: Sachwertverfahren vorrangig