Kein Vorsteuerabzug für den vermeintlichen Kauf eines Blockheizkraftwerks

Das FG Münster hatte mit Urteil vom 09.12.2014 entschieden, dass aus einer Rechnung über den Kauf eines Blockheizkraftwerks im Rahmen eines betrügerischen Schneeballsystems kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann (Az. 15 K 4319/12 U). Jetzt hat der BFH dagegen die Revision zugelassen (BFH-Az. V R 35/12).
Quelle: Kein Vorsteuerabzug für den vermeintlichen Kauf eines Blockheizkraftwerks