Keine Abschreibung von Fondsanteilen auf den Zweitmarktwert

Das FG Münster entschied, dass für Anteile an offenen Immobilienfonds im Umlaufvermögen bei Aussetzung der Anteilsrücknahme keine Teilwertabschreibung auf den Zweitmarktwert vorgenommen werden darf (Az. 9 K 2393/14 K).
Quelle: Keine Abschreibung von Fondsanteilen auf den Zweitmarktwert