Laut FG Münster löst die Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung keine Nachversteuerung von in der Vergangenheit begünstigt besteuerten thesaurierten Gewinnen aus (Az. 4 K 56/16 F).
Quelle: Keine Nachversteuerung thesaurierter Gewinne bei Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung