Keine Steuerermäßigung für Anliegerbeiträge zum Straßenausbau

Laut FG Rheinland-Pfalz beinhalten Anliegerbeiträge zum Ausbau von Gehwegen und Straßenbeleuchtung keine sog. steuerlich abziehbaren “haushaltsnahen Handwerkerleistungen” im Sinne des § 35a Abs. 3 EStG, da der erforderliche räumlich-funktionale Zusammenhang der Maßnahme mit dem Haushalt der Klägerin fehle (Az. 1 K 1650/17).
Quelle: Keine Steuerermäßigung für Anliegerbeiträge zum Straßenausbau