Das FG Köln entschied, dass Eltern eines behinderten Kindes auch dann zeitlich unbegrenzt Kindergeld erhalten, wenn der Gendefekt erst nach Erreichen der Kindergeld-Altersgrenze diagnostiziert wurde und das Kind davor seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten konnte (Az. 6 K 889/15).
Quelle: Kindergeld bei Gendefekt auch nach Erreichen der Altersgrenze