Lohnsteuerliche Behandlung von Deutschkursen für Flüchtlinge

Das BMF-Schreiben behandelt die Frage, ob Arbeitgeberleistungen für Deutschkurse zur beruflichen Integration von Flüchtlingen zu Arbeitslohn führen. Darüber hinaus weist das BMF darauf hin, dass außerhalb der Arbeitgeberförderung Beschäftigte mit Migrationshintergrund kostenlose berufsbezogene Deutschkurse aus der Regelförderung des Bundes in Anspruch nehmen können. Voraussetzung für die Teilnahme sind vorhandene Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 (GER) oder ein beendeter Integrationskurs (Az. IV C 5 – S-2332 / 09 / 10005).
Quelle: Lohnsteuerliche Behandlung von Deutschkursen für Flüchtlinge