„Weihnachtsfrieden“ für Brandenburgs Steuerzahlerinnen und -zahler

Das FinMin Brandenburg teilt mit, dass die Finanzbehörden des Landes vom 21.12. bis einschließlich 31.12.2017 von Maßnahmen absehen werden, die für die Steuerzahler belastend sein können, insbesondere keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen.
Quelle: „Weihnachtsfrieden“ für Brandenburgs Steuerzahlerinnen und -zahler