Das Finanzministerium Sachsen teilt mit, dass die sächsischen Finanzämter vom 22. 12.2016 bis einschließlich Neujahr 2017 den sog. Weihnachtsfrieden einhalten und von Außenprüfungen sowie Vollstreckungsmaßnahmen absehen werden.
Quelle: Weihnachtsfrieden für die sächsischen Steuerzahler