Weihnachtsfrieden für die sächsischen Steuerzahler

Das Finanzministerium Sachsen teilt mit, dass die sächsischen Finanzämter vom 22. 12.2016 bis einschließlich Neujahr 2017 den sog. Weihnachtsfrieden einhalten und von Außenprüfungen sowie Vollstreckungsmaßnahmen absehen werden.
Quelle: Weihnachtsfrieden für die sächsischen Steuerzahler