Zweitwohnungsteuer für Mobilheime bestätigt

Das VG Schleswig-Holstein hat die grundsätzliche Zulässigkeit der Erhebung einer Zweitwohnungsteuer für Mobilheime bestätigt (Az. 2 A 186/15 und 2 A 179/14).
Quelle: Zweitwohnungsteuer für Mobilheime bestätigt