Besteuerungsverfahren

Durch ihr breites Aufgabenspektrum stellen die Finanzämter diejenige Steuerverwal­tungsebene dar, zu der der Steuerpflichtige im Besteuerungsverfahren den meisten Kontakt hat. Als Steuerpflichtiger gelten dabei alle natürlichen und juristischen Personen, die durch ein Steuerrechtsverhältnis verpflichtet sind (§ 33 Abgabenordnung – AO). Sie haben in der Regel eine Steuererklärung abzugeben. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung ergibt sich aus den Einzelsteuergesetzen (z. B. §§ 25, 46 Einkommensteuergesetz – EStG) oder wenn das Finanzamt den Steuerpflichtigen zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert. In der Steuererklärung müssen alle steuerlich relevanten Sachverhalte vollständig und wahrheitsgemäß erklärt werden.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen