Börsenumsatzsteuer

Die Börsenumsatzsteuer wurde auf den Umsatz aus dem Handel mit Wertpapieren erhoben.

Allgemeines

Die Börsenumsatzsteuer, die ursprünglich aus der fiskalischen Belastung von Urkunden des Börsenverkehrs hervorgegangen ist, wurde auf den Umsatz aus dem Handel mit Wertpapieren (z.B. Schuldverschreibungen, Aktien, Investmentzertifikate) erhoben. Das Aufkommen, das 1949 den Ländern zugewiesen wurde, stand seit der Finanzreform von 1969 dem Bund zu.

Geschichtliche Entwicklung

Durch das Reichsstempelgesetz von 1881 wurden erstmals Schlussnoten und Rechnungen über gewisse Wertpapieranschaffungen reichseinheitlich mit einer fixen Stempelabgabe belegt. Von 1885 an wurden anstelle der Urkunden die Geschäftsabschlüsse als solche erfasst und prozentualen Steuersätzen unterworfen. 1922 wurde die Börsenumsatzsteuer mit der Gesellschaft- und Wertpapiersteuer im Kapitalverkehrsteuergesetz zusammengefasst. Ab September 1944 nicht mehr erhoben, wurde sie 1948 durch die damalige Militärregierung wieder eingeführt. Die Börsenumsatzsteuer wurde durch das Finanzmarktförderungsgesetz vom 22. Februar 1990 (BGBl Teil I S. 266) zum 1. Januar 1991 abgeschafft.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen