ELSTER

Mit dem bereits seit vielen Jahren erfolgreichen Projekt „ELektronische STeuerERklärung – ELSTER“ verfolgen Bund und Länder das Ziel, die Abgabe und Bearbeitung von Steuererklärungen durch den Einsatz moderner Kommunikationsmittel bürgerfreundlicher und weniger verwaltungsaufwändig zu gestalten.

ELSTER bietet daher allen Arbeitnehmern, Rentnern, Pensionären, Unternehmern und Arbeitgebern die Möglichkeit, verschiedene Steuererklärungen elektronisch „via Internet“ an das Finanzamt zu übermitteln, was auch zunehmend von den Steuerpflichtigen genutzt wird (vgl. Abb. Elektronisches Abgabeverfahren). Steuerpflichtige, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 13, 13a, 14, 14a Einkommensteuergesetz – EStG), Gewerbebetrieb (§§ 15, 16, 17 EStG) oder selbständiger Arbeit (§ 18 EStG) erzielen, sind grundsätzlich verpflichtet, die Einkommensteuererklärung nach amtlich vorge­schriebenem Datensatz elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Zudem besteht eine gesetzliche Verpflichtung für Unternehmer zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Umsatzsteuererklärungen und für Arbeitgeber zur elektronischen Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen und elektronischen Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen.

Dazu kann z. B. ElsterFormular, das kostenlose Steuerprogramm der deutschen Finanzverwaltung, oder jedes andere Softwareprodukt verwendet werden, in das die ELSTER-Schnittstelle integriert ist. Außerdem bietet ElsterOnline, das Dienstleistungs­portal der Finanzverwaltung, mit seinem sog. Privaten Bereich die Möglichkeit, verschiedene Steuererklärungen und Meldungen papierlos abzugeben. Diese können im ElsterOnline-Portal mit einem Internetbrowser online erfasst und abgegeben werden. Das Angebot von ELSTER wird kontinuierlich ausgebaut.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen