IV R 28/19, Urteil vom 28.11.2019

Auflösung von Unterschiedsbeträgen bei Ausscheiden eines Gesellschafters Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG).
Quelle: IV R 28/19, Urteil vom 28.11.2019