IX R 31/16, Urteil vom 02.07.2018

Entschädigung für die Überspannung eines Grundstücks mit einer Stromleitung Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG).
Quelle: IX R 31/16, Urteil vom 02.07.2018