IX R 37/16, Urteil vom 27.06.2017

Nutzung zu eigenen Wohnzwecken – Begünstigung von Zweit- und Ferienwohnungen Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG).
Quelle: IX R 37/16, Urteil vom 27.06.2017