V R 46/16, Urteil vom 18.10.2017

Körperschaftsteuerbefreiung für die Abgabe von Faktorpräparaten zur Heimselbstbehandlung durch ein Universitätsklinikum – Förderung der Allgemeinheit – Anwendbarkeit der Gemeinnützigkeitsbestimmungen auf die öffentliche Hand – norminterpretierende Verwaltungsanweisungen – Durchführungsverbot gilt nicht für eine bestehende Beihilfe Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG).
Quelle: V R 46/16, Urteil vom 18.10.2017