Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 31. Januar 2014 (BStBl I S. 290), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 23. Mai 2016 (BStBl I S. 490) geändert worden ist, mit sofortiger Wirkung durch das BMF-Schreiben vom 5. September 2016 geändert.
Quelle: Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)