Amtlich vorgeschriebenes Muster des Produktinformationsblatts nach § 7 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz

Das Bundesministerium der Finanzen bestimmt in Teil II des Schreibens die inhaltliche/textliche Ausgestaltung des amtlich vorgeschriebenen Musters des Produktinformationsblatts nach § 7 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz sowie die Einzelheiten der Veröffentlichung der Muster-Produktinformationsblätter im Internet.
Quelle: Amtlich vorgeschriebenes Muster des Produktinformationsblatts nach § 7 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz