Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1.1.2022

Das BMF-Schreiben gibt die Vervielfältiger bekannt, mit denender Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Absatz 1 Bewertungsgesetz (BewG) für Stichtage ab 1. Januar 2022 berechnet wird.
Quelle: Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1.1.2022