Ertragsteuerliche Behandlung von Heil- und Heilhilfsberufen

Zur Einordnung der Einkünfte aus der Tätigkeit im Rahmen eines Heil- oder Heilhilfsberufs als Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 Absatz 1 Nummer 1 EStG) oder als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) gilt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes: …
Quelle: Ertragsteuerliche Behandlung von Heil- und Heilhilfsberufen