Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2020 (Entwürfe)

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die Entwürfe des Bekanntmachungsschreibens zu den Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug 2020 und die Entwürfe der Programmablaufpläne (Anlagen 1 und 2) bekannt gemacht. Die für 2020 vorgesehenen Anpassungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit Auswirkung auf die Programmablaufpläne wurden berücksichtigt (Stand: 16.10.2019).
Quelle: Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2020 (Entwürfe)