Steuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen der Flüchtlingshilfe

Ergänzende Billigkeitsmaßnahmen im Hinblick auf die durch den Zustrom von Flüchtlingen hervorgerufene besondere und akute Situation hinsichtlich der Leistungen, die von Einrichtungen, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, im Rahmen der Flüchtlingshilfe erbracht werden.
Siehe auch: BMF-Schreiben vom 20. November 2014 (- IV C 2 – S 2730/0-01 (2014/1036761)
Quelle: Steuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen der Flüchtlingshilfe