Unternehmen sparen erneut Energie und erhalten eine Teilentlastung von Strom- und Energiesteuer

Das Bundeskabinett hat am 13. Dezember 2017 auf Grundlage eines Monitoringberichts des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung e. V. festgestellt, dass Unternehmen des produzierenden Gewerbes auch 2018 den sogenannten Spitzenausgleich in voller Höhe erhalten können. Demnach haben diese Unternehmen in Deutschland den Zielwert für eine Reduzierung ihrer Energieintensität vollständig erreicht.
Quelle: Unternehmen sparen erneut Energie und erhalten eine Teilentlastung von Strom- und Energiesteuer