Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich

Die Verordnung soll Meldepflichten der rechtsberatenden Berufe bei Immobilientransaktionen konkretisieren. Sie ist Teil mehrerer Maßnahmen mit dem Ziel, nationalen Geldwäscherisiken im Immobiliensektor entgegenzuwirken, und stärkt das Rahmenwerk zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Grundlage der Verordnung sind die Änderungen des Geldwäschegesetzes, die zu Beginn des Jahres in Kraft getreten sind.
Quelle: Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich