Abziehbarkeit eines verjährten Pflichtteilsanspruchs als Nachlassverbindlichkeit

Der Alleinerbe kann nach dem Tod des verpflichteten Erblassers seinen nunmehr gegen sich selbst gerichteten Pflichtteilsanspruch auch dann noch geltend machen und als Nachlassverbindlichkeit vom Erwerb abziehen, wenn der Anspruch bereits verjährt ist. So entschied das FG Schleswig-Holstein (Az. 3 K 148/15).
Quelle: Abziehbarkeit eines verjährten Pflichtteilsanspruchs als Nachlassverbindlichkeit