Anrufung des BVerfG bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des Rechnungszinsfußes von Pensionsrückstellungen

Der DStV berichtet, dass das FG Köln den Rechnungszinsfuß von 6 % zur Ermittlung von Pensionsrückstellungen in § 6a EStG für verfassungswidrig hält und daher beschlossen hat, eine Entscheidung des BVerfG über die Verfassungsmäßigkeit des Abzinsungssatzes einzuholen (Az. 10 K 977/17).
Quelle: Anrufung des BVerfG bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des Rechnungszinsfußes von Pensionsrückstellungen