Art. 344 und 345 MwStSystRL – Sonderregelung für Anlagegold

Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2018 die Kriterien des Art. 344 Abs. 1 Nr. 2 MwStSystRL erfüllen, wurde von der Europäischen Kommission am 11. November 2017 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Mit diesem BMF-Schreiben wird die Liste ergänzend zu der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU bekannt gemacht (Az. III C 1 – S-7068 / 07 / 10001-09).
Quelle: Art. 344 und 345 MwStSystRL – Sonderregelung für Anlagegold