Bank kann bei Zahlungseingängen auf einem überzogenen Konto für die im Zahlungsbetrag enthaltene Umsatzsteuer haften

Gehen auf einem Kontokorrentkonto des Steuerschuldners nach Überschreitung des vereinbarten Kreditrahmens Gutschriften aus zuvor an die Bank abgetretenen Forderungen ein, haftet die Bank nach § 13c UStG für die im Zahlungsbetrag enthaltene Umsatzsteuer. Dies entschied das FG Münster (Az. 5 K 2400/17).
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