Befreiung von der Verpflichtung zum Kapitalertragsteuereinbehalt bei Personengesellschaften

Das FG Hamburg entschied, dass die Befreiung von der Verpflichtung zum Kapitalertragsteuereinbehalt auch in Fällen gilt, in denen Gläubiger der Kapitalerträge eine Personengesellschaft ist (Az. 2 K 57/17).
Quelle: Befreiung von der Verpflichtung zum Kapitalertragsteuereinbehalt bei Personengesellschaften